Fußball Hallenliga
5vs.5 + Torwart - Indoor - jeden Samstag ein Spiel - am Ende des Semesters wird die Siegermannschaft gekürt
Das sind die Facts zur Hallenliga.
Was musst du tun um dabei zu sein???
- Suche dir min. 6-7 Mitspieler*innen
- melde dein Team als Teamkapitän mit Teamnamen an
- Komme zur Vorbesprechung und gebe die Infos an dein Team weiter
und am Sa 26.04.25 findet der erste Spieltag statt
Die Vorbesprechung zur Hallenliga findet am 23.04.25 18:00Uhr im Hörsaal Neu am Sportcampus Ginnheim statt.
Alle Teamkapitäne*innen müssen anwesend sein oder eine*n Vertreter*in entsenden.
Anmeldeverfahren:
Es melden sich nur die Teamkapitäne*innen mit dem jeweiligen Teamnamen kostenpflichtig an.
Bitte die Mitspieler*innen im entsprechenden Feld mit angeben.
Bei der Vorbesprechung ist ein Kaution von 100€ zu entrichten - Diese wird hinterlegt um Fairplay zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass jede Woche eine Mannschaft gestellt wird. Alle Regularien werden bei der Vorbesprechung erläutert.
Hallenfußball-Liga der Goethe-Universität Frankfurt
Spielregeln
1. Die Uni-Liga
1.1 Grundsätzliches
Die Uni-Liga ist eine reine Hobbyliga, bei der im Vordergrund der Spaß am Fußball steht. Das Gelingen hängt dabei vom guten Willen aller beteiligten Spieler und Mannschaften ab.
1.2 Vorstand
Die Uni-Liga hat einen Vorstand, der sich aus drei bis fünf Spielern unterschiedlicher Mannschaften zusammensetzt. Der Vorstand ist für die regelkonforme Durchführung der Liga zuständig und entscheidet über mögliche Sperren gegen einzelne Spieler sowie die mögliche Disqualifikation einer Mannschaft. Die Mitglieder des Vorstands können unerfahrenen Schiedsrichtern beratend zur Seite stehen und sind berechtigt, während einer laufenden Partie, bei der sie nicht selbst mitspielen, mögliche Fehlentscheidungen zu korrigieren. Die Ligaleitung liegt bei Andreas Wagensommer, der gemeinsam mit den Mitgliedern des Vorstands über alle relevanten Entscheidungen berät.
1.3 Kaution
Mit der Anmeldung wird eine Kaution in Höhe von 100 Euro entrichtet. Diese wird vom Hochschulsport verwaltet bis sich eine Mannschaft nicht mehr für den Spielbetrieb anmeldet und dient als Sicherheitsleistung für Strafzahlungen bei entsprechenden Regelverstößen. Wird die Kaution auf Wunsch einer Mannschaft zurückgezahlt, ist die Mannschaft im nächsten Semester vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Hinterlegt eine Mannschaft bei der Anmeldung keine Kaution, ist die Mannschaft ggfs. im laufenden Semester vom Spielbetrieb ausgeschlossen.
1.4 Kapitäne
Jede Mannschaft benennt bei der Anmeldung einen Kapitän. Er dient dem Vorstand als Ansprechpartner, informiert seine Mannschaft über beschlossene Sanktionen und kontrolliert im Fall der eigenen Betroffenheit deren Umsetzung. Der Kapitän sorgt auf dem Spielfeld für ein angemessenes und ordnungsgemäßes Verhalten seiner Mannschaft. Es muss immer zu jeder Zeit erkennbar sein, dass der Kapitän die Entscheidungen des Schiedsrichters voll und ganz respektiert und akzeptiert. Er hat dafür zu sorgen, dass jeder einzelne Mitspieler dies genauso tut. Außerdem stellt er sicher, dass die Schiedsrichter aus seiner Mannschaft alle hier niedergeschriebenen Regeln beherrschen und das Spielgeschehen aufmerksam verfolgen. Sollte der eigentliche Mannschaftskapitän abwesend sein, muss das Team vor Beginn eines Spiels dem Schiedsrichter den Ersatzkapitän nennen.
1.5 Schiedsrichter
Jede Mannschaft ist dazu verpflichtet, einen Schiedsrichter aus den eigenen Reihen für die im Spielplan aufgeführten Partien zu stellen. Der Schiedsrichter muss eine eigene Triller- oder Handpfeife dabei haben. Er verfolgt das Spiel aufmerksam, leitet es gewissenhaft und achtet auf die Unversehrtheit der beteiligten Spieler. Er überwacht die Einhaltung der Grund- und Sonderregeln und bestraft konsequent Verstöße gegen diese. Alle seine Entscheidungen sind Tatsachenentscheidungen und können nur im Notfall von einem Mitglied des Vorstands korrigiert werden. Bei Tätlichkeiten, Platzverweisen und Disqualifikationen hat der Schiedsrichter den Vorstand zu informieren. Stellt eine Mannschaft keinen Schiedsrichter für die im Spielplan aufgeführte Partie, so wird von der Kaution eine Strafzahlung in Höhe von bis 25 Euro einbehalten und ein Punkt in der Tabelle abgezogen. Im Wiederholungsfall kann die Mannschaft disqualifiziert werden und die verbliebene Kaution wird einbehaltet.
1.6 Fair Play
Über die selbstverständliche Einhaltung von Regeln hinaus gebietet es der Gedanke des Fair Play, einen würdevollen Umgang mit dem Gegner zu pflegen und diesem mit Respekt zu begegnen.
2. Spielbetrieb
2.1 Spielmodus und Spieldauer
Der Spielmodus und die Spieldauer sind von der Anzahl der angemeldeten Mannschaften und den verfügbaren Spielterminen für das jeweilige Semester abhängig. Alle Partien eines Spieltags finden während der Vorlesungszeit samstags zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr in der Halle 1 des Zentrums für Hochschulsport statt. Ein Sieg wird mit drei Punkten, ein Unentschieden mit einem Punkt und eine Niederlage mit null Punkten gewertet. Bei der Ermittlung des Tabellenplatzes zählen zuerst die Punkte, dann die Tordifferenz, dann die Anzahl der geschossenen Tore und schließlich der direkte Vergleich. Die ersten drei Mannschaften werden am Ende einer Saison mit einem Pokal geehrt.
2.2 Grundregeln
Gespielt wird in der kompletten Halle 1 ohne Seiten- und Toraus mit einem Torwart und fünf Feldspielern sowie beliebig vielen Auswechselspielern, die nur innerhalb der eigenen Hälfte ein- bzw. ausgewechselt werden dürfen. Die Abseitsregel ist aufgehoben, die Rückpassregel bleibt bestehen, das Grätschen ist verboten (Ausnahme ist der Torwart im eigenen Strafraum).
Tore dürfen von überall auf dem Platz erzielt werden und zählen auch dann, wenn der Ball von der Bande, den Basketballkörben oder der Decke den Weg ins Tor findet. Der Ball ist nur dann im Aus, wenn dieser hinter der Bande, auf der Tribüne oder hinter dem Tornetz liegen bleibt. Bei seitlichem Aus (Bande und Tribüne) wird der Ball eingerollt, bei Aus hinter dem Tornetz erhält der Tormann den Ball.
Der Strafraum ist von der durchgezogenen Wurfkreislinie und der bis an die Wand hinter dem Tor gedachten Verlängerung dieser gekennzeichnet. Innerhalb des beschriebenen Raumes darf der Tormann den Ball mit den Händen kontrollieren. Bei der Ausführung eines Strafstoßes muss der Torwart auf der Torlinie bleiben, der Anlauf des Schützen muss innerhalb der gestrichelten Linie liegen und alle anderen Spieler müssen sich hinter dieser aufhalten. Bei der Ausführung eines Freistoßes haben die Verteidiger einen Abstand von mindestens drei Metern einzuhalten. Ein Freistoß ist immer indirekt.
2.3 Sonderregeln
Ein Spiel darf ohne triftigen Grund (hierüber entscheidet im Zweifelsfall der Vorstand) mit maximal fünf Minuten Verspätung angepfiffen werden. Steht eine Mannschaft spielbereit und der Gegner noch nicht vollzählig auf dem Platz, so muss der Gegner in Unterzahl das Spiel beginnen ansonsten kann die vollzählige Mannschaft beim Schiedsrichter den Sieg für sich beanspruchen. Ein Spiel ist in jedem Fall pünktlich abzupfeifen (Maximal 1-2 Minuten Nachspielzeit). Es kann nur dann regulär gewertet werden, wenn mindestens drei eigene Spieler einer Mannschaft auf dem Platz stehen. Eine unterbesetzte Mannschaft von drei, vier oder fünf eigenen Spielern darf sich mit maximal drei Ersatzspielern verstärken. Eine Mannschaft von sechs oder sieben eigenen Spielern darf sich mit maximal zwei Ersatzspieler verstärken. Eine Mannschaft von acht eigenen Spielern darf sich mit maximal einen Ersatzspieler verstärken. Bei neun und mehr eigenen Spielern darf lediglich ein Tormann ausgeliehen werden. Sollten diese Sonderregeln nicht eingehalten werden, kann der Vorstand auch im Nachhinein Sanktionen aussprechen oder das Ergebnis entsprechend korrigieren.
2.4 Ausfall von Spielen
Einmal im Ligabetrieb kann ein Team ohne triftigen Grund ein Spiel absagen. Die Absage erfolgt immer bis spätestens freitags 18 Uhr. Der Vorstand ist über die Absage zu informieren. Dieser benachrichtigt dann die gegnerische Mannschaft und den vorgesehenen Schiedsrichter. Muss ein Team mehr als ein Spiel im Ligabetrieb absagen, so kann eine Sanktion vom Vorstand ausgesprochen werden (z.B.: Punkteabzug und/oder Einbehalt von einem Teil der Kaution).
Sollte ein Team ohne rechtzeitige Absage zum angesetzten Spiel nicht anwesend sein folgt im Normalfall automatisch die Disqualifikation des Teams und die komplette Kaution wird einbehalten.
Sollten Spiele abgesagt werden so wird im Normalfall vom Vorstand die freigewordene Spielzeit auf die restlichen Spiele des Tages aufgeteilt. So kommt es zu leichten Zeitverschiebungen was die Anstoßzeit angeht. Änderungen am Spieltag nach Ausfall von Spielen werden vom Vorstand freitags bis 20:00 Uhr mitgeteilt.
Wenn ein Spiel abgesagt bzw. vom Vorstand gewertet werden muss wird das Ergebnis je nach eigentlicher Spieldauer wie folgt ermittelt: für jede angefangenen 10 Minuten Spieldauer mit 1:0 Tore.
2.5 Regelverstöße, Sanktionen und Sperren
Bei einem Regelverstoß eines Spielers kann der Schiedsrichter während des Spiels je nach Art und Schwere des Verstoßes aus vier verschiedenen Kategorien von Sanktionen wählen.
Er kann in Folge einer Einzelaktion oder wiederholten Auftretens:
- eine Verwarnung aussprechen
[Grätsche, härtere Fouls, lautstarke Proteste beim Schiedsrichter, falsche Einwechslung]
- eine Zeitstrafe von zwei bis fünf Minuten verhängen
[erneute Grätsche eines Spielers, Verhinderung einer klaren Torchance, wiederholtes taktisches oder grobes Foulspiel der Mannschaft, angedeutetes Nachtreten oder Schlag, leichte Beleidigung, leichte Bedrohung, anhaltende oder wiederholte Proteste beim Schiedsrichter, falsche Einwechslung mit Verhinderung eines Konterangriffs]
- Spieler bis zum Ende des Spiels vom Platz stellen, inklusive zusätzlicher Unterzahl von
fünf Minuten (bzw. bis ein Tor kassiert wird) für dessen Mannschaft
[bei fälliger erneuter Zeitstrafe für den gleichen Spieler, Tätlichkeiten und wiederholte Beleidigungen gegenüber dem Schiedsrichter oder anderen Spielern]
- im Extremfall das Spiel abbrechen
[vorsätzlicher überharter Einsatz und unfaires Spiel einer Mannschaft, mehrere kritische Situationen während des Spiels, beleidigende oder tätliche Mannschaftsaktivitäten, nicht erkennbares dem Schiedsrichter unterstützendes Verhalten des Mannschaftskapitäns].
Für die Regelverstöße unter Punkt 3 und 4 muss der Vorstand noch am gleichen Tag vom Schiedsrichter detailliert informiert werden (u.a. Name der involvierten Spieler, genaue Schilderung des Vorfalls). Der Vorstand nimmt zu den Beteiligten Kontakt auf und informiert abschließend über mögliche Sanktionen (Disqualifikation und/oder Einbehalt der Kaution, Sperre für das Team bzw. Spieler und/oder Einbehalt von einem Teil der Kaution).
Über Entscheidungen des Vorstands kann ein Team innerhalb von 24 Stunden Einspruch einlegen. In diesem Fall trifft sich der Vorstand persönlich mit den Beteiligten und besprechen das Anliegen und verkünden dann eine definitive Entscheidung!
3. Wiederholung von Spielen bzw. Nachholung von Spielzeit
Grundsätzlich kann ein nicht zustande gekommenes bzw. abgebrochenes Spiel nur dann bzw. die noch zu spielende Zeit nachgeholt werden, wenn der Vorstand zur Entscheidung kommt, dass am Abbruch des Spiels keine der zwei Mannschaften schuldig ist (beispielsweise geschlossene Halle oder eine schwere Verletzung mit Einsatz vom Krankenwagen). In allen anderen Fällen wird ein abgebrochenes Spiel für eine der zwei Mannschaften bewertet oder auch für keine der zwei Mannschaften. Beide Teams würden in dem Fall 0 Punkte bekommen.
4. Sonstiges
Es wird empfohlen, dass die Feldspieler einer Mannschaft alle die gleiche Trikotfarbe tragen und dass jede Mannschaft einen eigenen Fußball mitbringt, da nicht sicher ist, ob der Hallenwart Leibchen und Fußbälle zu Verfügung stellt.
Am Ende eines Spieltags müssen die letzten zwei spielenden Mannschaften die ausgeliehenen Fußbälle und Leibchen dem Hallenpförtner zurückbringen. Außerdem, müssen in der Halle die Fußballtore hochgefahren werden und die Spieltagergebnisse abfotografiert dem Vorstand zeitnah per WhatsApp zugesendet werden.
Frankfurt am Main, den 01. April 2025
Der Vorstand